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Befugnis für Ergänzungsarbeiten

VergaberechtJudikaturAnm. v. Christoph WiesingerZVB 2010/57ZVB 2010, 197 - 200 Heft 5 v. 1.5.2010

Zusammenfassung: Der VwGH nimmt in seiner Entscheidung zum Umfang von Nebenrechten und zur Abgrenzung von Vorarbeiten, Vollendungsarbeiten und Ergänzungsarbeiten Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 32 GewO; § 99 GewO

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