Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, ob zu spät eingelangte Angebote im Nachprüfungsverfahren geöffnet werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG 1997
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Zusammenfassung: Das BVA beschäftigte sich mit der Frage, ob zu spät eingelangte Angebote im Nachprüfungsverfahren geöffnet werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 320 Abs 1 BVergG 1997
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