Der Beitrag fasst drei aktuelle Entscheidungen des EuGH zusammen. In der Rs Kommission/Griechenland nahm der EuGH zu einer diskriminierenden Ausschreibungsbestimmung Stellung, im Fall der Kölner Messehallen beschäftigte er sich mit der Abgrenzung von gemischten Bau- und Mietverträgen. Im Fall C-451/08 ging er auf die vergaberechtliche Relevanz von Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand ein.
EuGH 12.11.2009, C-199/07; EuGH 29.10.2009, C-536/07; EuGH C-451/08

