Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat widmet sich vorwiegend der Frage, ob Schäden, die unter Zugrundelegung der jeweiligen landestypischen Bauordnungen entstehen, dem Regelungsregime des § 1311 ABGB entsprechen. Dabei sind im Rahmen einer Bauführung in Anspruch genommene Servituten sowie die Beschädigung eines fremden Grundstücks sowie die Geltendmachung des Rechtsschutzwegs beherrschendes Thema der Entscheidung.