Zusammenfassung: Zentrales Thema vorliegender Entscheidung bildet die Ausscheidung einer gesetzlich nicht zulässigen Arbeitsgemeinschaft, wobei in concreto von einem gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss eines Ziviltechnikers mit anderen Gewebetreibenden auszugehen war. Wie beeinflusst die Ruhendmeldung des Baumeistergewerbes die Zulässigkeit der Bietergemeinschaft?
Rechtsgrundlagen: § 129 BVergG; § 21 ZTG