Zusammenfassung: Das BVA prüfte die Zulässigkeit der Zurücknahme einer gesondert anfechtbaren Entscheidung durch den Auftraggeber.
Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA prüfte die Zulässigkeit der Zurücknahme einer gesondert anfechtbaren Entscheidung durch den Auftraggeber.
Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 1 BVergG 2006
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