Zusammenfassung: Der 5. Teil des Beitrags beschäftigt sich mit dem 7.Abschnitt der ÖNORM B 2110, die Rechtsfolgen für die Leistungsabweichung bei Bauleistungen vorsieht. Neben Aspekten des Claimmanagement und Fragen zur Gestaltung der Kalkulationsformblätter gibt der Autor auch Praxistipps für die Abwicklung von Leistungsabweichungen.
Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110