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Bauvertragsrecht: Beitrag: Die ÖNORM B 2110, Ausgabe 1. 1. 2009 (Teil 5)

BaurechtJudikaturIng. Chrstian Lang, MA Stadt WienZVB 2010/128ZVB 2010, 428 - 435 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Der 5. Teil des Beitrags beschäftigt sich mit dem 7.Abschnitt der ÖNORM B 2110, die Rechtsfolgen für die Leistungsabweichung bei Bauleistungen vorsieht. Neben Aspekten des Claimmanagement und Fragen zur Gestaltung der Kalkulationsformblätter gibt der Autor auch Praxistipps für die Abwicklung von Leistungsabweichungen.

Rechtsgrundlagen: ÖNORM B 2110

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