Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das BVA mit dem Begriff des Betriebsanlagengenehmigungsinhabers.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 5 GewO; § 309 ABGB
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Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das BVA mit dem Begriff des Betriebsanlagengenehmigungsinhabers.
Rechtsgrundlagen: § 80 Abs 5 GewO; § 309 ABGB
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