Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung befasst sich das BVA mit der Frage der Nachprüfungsbefugnis bei Ablauf der Zuschlagsfrist und der Angebotsbindung. Mit Anmerkungen von Reinhard Grasböck.
Rechtsgrundlagen: § 123 BVergG 2006; § 320 BVergG 2006

