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§ 37 AVG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr; Gerhard Prünster; Angela SchidlofZVB-LSK 2009/3ZVB-LSK 2009, 29 Heft 1 v. 1.1.2009

Zusammenfassung: Das BVA äußerte zu der Frage, wer die objektive Feststellungslast des Ausscheidensgrundes, der sich gegen einen weiteren Bieter richten soll, zu tragen hat.

Rechtsgrundlagen: § 37 AVG

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