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Rechtsprechung: Alternativangebote: Die Mindestanforderungen sind zu erläutern

VergaberechtJudikaturBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Sybill Huber-Matauschek (Anmerkung)ZVB 2009/94ZVB 2009, 347 - 351 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Das BVA hat eindeutig festgestellt, dass öffentliche Auftraggeber Mindestanforderungen für die Gleichwertigkeit von Alternativangeboten eindeutig erläutern müssen, um die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung zu gewährleisten.

Rechtsgrundlagen: § 2 Z 2 BVergG; § 81 BvergG; § 106 Abs 4 BVergG; § 129 Abs 1 Z 7 BvergG

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