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Zur Qualifikation des Architektenvertrags als gemischter Vertrag

RechtsprechungZivilrechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Nikolaus Hiltz (Anmerkung)ZVB 2009/101ZVB 2009, 365 - 366 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 1168 Abs 1 ABGB; § 1002 ABGB; § 914 ABGB

Gegenständliches Erkenntnis hatte sich mit der Schließung von Lücken in gemischten Verträgen in Form eines Architektenvertrags zu befassen. Primär soll dispositives Recht herangezogen werden, anhand der Kombinationstheorie wird die Lückenschließung weiter konkretisiert.

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