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Frist zur Überarbeitung von Lösungsansätzen im wettbewerblichen Dialog

RechtsprechungVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia Stiefelmeyer; Franz Pachner (Anmerkung)ZVB 2009/99ZVB 2009, 361 - 362 Heft 12 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Fraglich war in gegenständlicher Entscheidung, ob einem Bieter per Frist, die eben so lange sein sollte wie die der Dialogphase, eine Möglichkeit zur Überarbeitung seiner Lösungsaufträge gewährt werden soll.

Rechtsgrundlagen: § 6a Abs 4 VgV

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