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§ 123 Abs 2 Z 5 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut von Mag. Reinhard Grasböck, Senatsvorsitzender BVA; Thomas Gruber; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr, Senatsvorsitzende des BVA; Gerhard Prünster; Angela Schidlof; Julia StiefelmeyerZVB-LSK 2009/82ZVB-LSK 2009, 306 Heft 11 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Das BVA äußerte sich betreffend eines Ausschreibungsgegenstandes anhand der unterlassenen Definition einer bestimmten Druckersprache.

Rechtsgrundlagen: § 123 Abs 2 Z 5 BVergG

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