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§ 129 Abs 1 Z 8 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtZVB-LSK 2008/72ZVB-LSK 2008, 201 Heft 7 und 8 v. 15.7.2008

Zusammenfassung: Das BVA hatte sich mit der Frage zu befassen, inwieweit die Tatsache, dass eine Absprache als Bagatellkartell iSv § 2 Abs 1 Z 2 KartG 2005 zu qualifizieren ist, iZm der Beurteilung, ob diese Absprache gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstößt, relevant ist.

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 Z 8 BVergG 2006

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