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Rechtsprechung - Verspätete Antragstellung für ein Anerkennungsverfahren nach § 373c GewO 1994 als Ausscheidungsgrund

VergaberechtReinhard Grasböck, Viktoria Mugli-Maschek, Wolfgang Pointner, Gerhard Prünster, Angela SchidlofZVB 2008/35ZVB 2008, 125 - 128 Heft 4 v. 1.4.2008

Zusammenfassung: Im Rahmen dieser Entscheidung untersuchte das BVA, zu welchem Zeitpunkt die Bewerber und Bieter aus einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens einen Antrag auf ein Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren nach der GewO 1994 stellen müssen, um in einem Nachprüfungsverfahren antragslegitimiert zu sein.

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