Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall ging es um die Frage, ob ein Bieter sich durch Mengenänderungen auf Positionsebene einen materiellen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann.
Rechtsgrundlagen: § 126 Abs 1 BVergG 2006; § 129 Abs 1 BVergG 2006
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