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§ 319 Abs 2 BVergG

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtBetreut v. Reinhard Grasböck; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr; Gerhard Prünster; Angela SchidlofZVB-LSK 2008/117ZVB-LSK 2008, 311 Heft 11 v. 1.11.2008

Zusammenfassung: Kann ein Antragsteller den Ersatz der Pauschalgebühren auch für die für die eV-Antragstellung entrichteten Pauschalgebühren verlangen, wenn der Auftraggeber die Zuschlagsentscheidung noch vor Erlassung des eV-Bescheids zurückgenommen hat?

Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 2 BVergG

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