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§ 129 Abs 1 BVergG 2006

ZVB-LeitsatzkarteiVergaberechtReinhard Grasböck; Viktoria Mugli-Maschek; Margit Möslinger-Gehmayr; Gerhard Prünster; Angela Schidlof (Bearb)ZVB-LSK 2008/94ZVB-LSK 2008, 266 Heft 10 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Im gegenständlichen Fall war nicht klar, ob das vertretungsbefugte Organ einer Gesellschaft als Bieter für sich selbst oder für die Gesellschaft auftrat. Handelte es sich bei dieser Unklarheit um einen behebbaren Mangel?

Rechtsgrundlagen: § 129 Abs 1 BVergG 2006

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