Der EuGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob nationale Regelungen unterhalb der Schwellenwerte es einem Auftraggeber verbieten dürfen, bei Ablehnung eines zu niedrigen Angebotes eine vertiefte Angebotsprüfung einschließlich einer kontradiktorischen Prüfung durchzuführen. Mit Anmerkungen von Bernd-Roland Killmann.