Zusammenfassung: Das BVA erläutert, dass die Nichterfüllung der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses im Bemusterungszeitpunkt im Rahmen der Teststellung die Ausschreibungswidrigkeit begründet.
Rechtsgrundlagen: § 123 Abs 1 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Das BVA erläutert, dass die Nichterfüllung der Vorgaben des Leistungsverzeichnisses im Bemusterungszeitpunkt im Rahmen der Teststellung die Ausschreibungswidrigkeit begründet.
Rechtsgrundlagen: § 123 Abs 1 BVergG 2006
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