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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2007/5ZVB-LSK 2007, 11 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Geltendmachung eines Antrags nach § 331 Abs 1 Z 4 BVergG 2006 hinsichtlich einer Altvergabe vor dem 01.02.2006 indiziert, dass eine De-facto-Vergabe im Anwendungsbereich des BVergG 2002 oder des BVergG 1997 als Verletzung des BVergG 2006 qualifiziert wird.

Rechtsgrundlagen: § 345 BVergG 2006; § 331 Abs 1 Z 4 BVergG 2006

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