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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2007/9ZVB-LSK 2007, 12 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Die Überprüfung der Motive eines Bieters für eine Ausschreibungsbeteiligung können keinen Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens bilden.

Rechtsgrundlagen: § 187 Abs 1 BVergG 2006; § 236 Abs 3 BVergG 2006

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