Zusammenfassung: Der VwGH entschied über die Möglichkeit des Auftraggebers, ein Angebot aufgrund eines irrtümlichen Einrechnens einer Eventualposition zu berichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 4 BVergG 2002; § 125 Abs 4 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Der VwGH entschied über die Möglichkeit des Auftraggebers, ein Angebot aufgrund eines irrtümlichen Einrechnens einer Eventualposition zu berichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 94 Abs 4 BVergG 2002; § 125 Abs 4 BVergG 2006
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