Zusammenfassung: Das BVA hatte zu entscheiden, wie ein Sachverständigengutachten entkräftet werden kann - ob bloßes Bestreiten genügt, oder ob dem Gutachten auf gleichem fachlichen Niveau entgegenzutreten ist.
Rechtsgrundlagen: § 37 AVG; § 39 Abs 3 AVG; § 52 AVG
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