Zusammenfassung: Die Annahme eines Allgemeininteresses an einer bestimmten Aufgabenerfüllung setzt auch die Förderung des Gemeinwohls voraus.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 lit a BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Annahme eines Allgemeininteresses an einer bestimmten Aufgabenerfüllung setzt auch die Förderung des Gemeinwohls voraus.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 2 lit a BVergG 2006
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