Zusammenfassung: Die Autorin gibt einen Überblick über die bestehenden Rechtsschutzbefugnisse im slowakischen Vergaberecht. In diesem Zusammenhang beschreibt sie insbesondere den Ablauf des Nachprüfungsverfahrens, das - im Gegensatz zum österreichischen Pendant - durch eine Zweistufigkeit gekennzeichnet ist und die Geltendmachung von Verbesserungsanträgen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber und von Einwendungen an das slowakische Vergabeamt UVO ermöglicht. Erwägungen zur gerichtlichen Überprüfbarkeit der Einwendungsentscheidung des UVO runden den Beitrag schließlich ab.