vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsprechung - Die Zuschlagsentscheidung wird mangels Anfechtung zwar unanfechtbar, nicht aber " bestandsfest"

VergaberechtAnm von Albert OppelZVB 2007/70ZVB 2007, 290 - 292 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Die Aufhebung der Ausscheidensentscheidung erfordert die verpflichtende Überprüfung und allfällige Berichtigung der Zuschlagsentscheidung. Eine Missachtung dieser Vorgabe kann schadenersatzrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Rechtsgrundlagen: § 2 BVergG 2006

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!