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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/73ZVB-LSK 2006, 247 Heft 9 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Eine Aussetzung der Ausscheidensentscheidung ist nicht möglich. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausscheidung ist dem Nachprüfungsverfahren vorbehalten.

Rechtsgrundlagen: § 328 Abs 3 BVergG 2006; § 329 Abs 2 BVergG 2006; § 329 Abs 3 BVergG 2006

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