Art 1 lit a RL 93/36 ; Art 13 Abs 1 RL 93/38
Der EuGH nimmt zur Zulässigkeit der Direktvergabe an gemischt-öffentliche Unternehmen mit indirekter Beteiligung der öffentlichen Auftraggeber Stellung und legt dar, dass auch die Zwischenschaltung einer Holdinggesellschaft eine Einschränkung der Kontrollrechte bedingen kann.