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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/59ZVB-LSK 2006, 173 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die Beurteilung der Zulässigkeit der Aufhebung einer einstweiligen Verfügung fällt in den Kompetenzbereich des Senatsvorsitzenden.

Rechtsgrundlagen: § 171 Abs 5 BVergG 2002; § 154 Abs 1 Z 2 BVergG 2002; § 176 Abs 1 BVergG 2002

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