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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/57ZVB-LSK 2006, 173 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die Missachtung der Mitwirkungspflichten nach § 81 Abs 5 BVerG 2002 hat nicht den Verlust des Antragsrechts zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 5 BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002; § 171 Abs 3 BVergG 2002

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