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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/51ZVB-LSK 2006, 172 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet Abweichungen zwischen den Angeboten und den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002

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