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Kostenersatzanspruch bei hypothetischer Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens

VergaberechtMichael Etlinger (Glosse)ZVB 2006/52ZVB 2006, 178 - 180 Heft 6 v. 1.6.2006

Zusammenfassung: Die Beurteilung des teilweisen Obsiegens iSd § 177 Abs 5 BVergG 2002 richtet sich nach der hypothetischen Entscheidung des BVA im nachprüfungsverfahren. Der Beschwerdepunkt muss innerhalb der Nachprüfungsfristen gegenüber dem BVA konkretisiert werden.

Rechtsgrundlagen: § 177 Abs 5 BVergG 2002; § 74 Abs 2 AVG 1991; § 162 Abs 2 Z 2 BVergG 2002

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