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Widerruf muss auch im Unterschwellenbereich anfechtbar sein

VergaberechtMichael Etlinger (Glosse)ZVB 2006/41ZVB 2006, 144 - 146 Heft 5 v. 1.5.2006

Zusammenfassung: Das BVA betont die gebotene Anfechtbarkeit eines Widerrufs auch im Unterschwellenbereich. Die Geltendmachung eines Widerrufs liegt im Ermessensbereich des Auftraggebers und begründet keine Willkür.

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 BVergG 2002; § 105 Abs 2 Z 2 BVergG 2002

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