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Ermessensspielraum bei der Wahl, ob Gesamt- oder getrennte Ausschreibung

VergaberechtGunther Gruber (Glosse)ZVB 2006/45ZVB 2006, 153 - 156 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 58 BVergG 2002

Die Durchführung einer Gesamtausschreibung oder einer getrennten Ausschreibung liegt im Ermessensbereich des Auftraggebers.

VwGH 24.02.2006, 2004/04/0083

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