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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/27ZVB-LSK 2006, 114 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Bei einseitiger Abänderung der Ausschreibungsbedingungen durch den Bieter besteht kein ausschreibungskonformes Angebot, sodass eine Angebotsausscheidung erforderlich ist. Ein Antragsrecht liegt danach nicht mehr vor.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 5 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002

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