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Mangelnde Antragslegitimation infolge eines ausschreibungswidrigen Angebots

VergaberechtIlse Lesniak (Glosse)ZVB 2006/33ZVB 2006, 115 - 117 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Bei einseitiger Abänderung der Ausschreibungsbedingungen durch den Bieter besteht kein ausschreibungskonformes Angebot, sodass eine Angebotsausscheidung erforderlich ist. Ein Antragsrecht liegt danach nicht mehr vor.

Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 5 BVergG 2002; § 98 Z 8 BVergG 2002; § 163 Abs 1 BVergG 2002

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