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Zur Preisangemessenheit bei ausländischen Bietern

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2006/34ZVB 2006, 118 - 119 Heft 4 v. 1.4.2006

Zusammenfassung: Die Herkunft des Bieters aus Bayern indiziert nicht zwangsläufig die Pflicht zur vertieften Angebotsprüfung.

Rechtsgrundlagen: § 93 BVergG 2002; § 125 BVergG 2006

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