Zusammenfassung: Die Herkunft des Bieters aus Bayern indiziert nicht zwangsläufig die Pflicht zur vertieften Angebotsprüfung.
Rechtsgrundlagen: § 93 BVergG 2002; § 125 BVergG 2006
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Zusammenfassung: Die Herkunft des Bieters aus Bayern indiziert nicht zwangsläufig die Pflicht zur vertieften Angebotsprüfung.
Rechtsgrundlagen: § 93 BVergG 2002; § 125 BVergG 2006
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