Zusammenfassung: Die Generalanwältin nimmt zur Zulässigkeit der Direktvergabe an gemischt-öffentliche Unternehmen mit indirekter Beteiligung der öffentlichen Auftraggeber Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art 1 lit a RL 93/36 ; Art 14 Abs 1 RL 93/38
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