Zusammenfassung: Die Autoren erläutern, welche Konsequenzen die Neugestaltung des Kartellrechts durch das KartG 2005 und des Vergaberechts durch das BVergG 2006 für die Rechtsstellung von Arbeits- und Bietergemeinschaften haben. In diesem Zusammenhang nehmen sie ua auch zur Parteifähigkeit von ARGE und BIEGE Stellung und beschreiben die Folgen, die die Streichung der besonderen Bereichsausnahme im KartG 2005 hat.