Art 36 Abs 2 RL 92/50 ; Art 34 Abs 2 RL 93/38
Der EuGH prüft die Zulässigkeit der nachträglichen Gewichtung von Subkriterien nach dem Ablauf der Angebotsfrist, aber vor der Öffnung der Angebote.
Art 36 Abs 2 RL 92/50 ; Art 34 Abs 2 RL 93/38
Der EuGH prüft die Zulässigkeit der nachträglichen Gewichtung von Subkriterien nach dem Ablauf der Angebotsfrist, aber vor der Öffnung der Angebote.