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Stadion Klagenfurt: Zur Auftraggebereigenschaft und der daraus resultierenden Zuständigkeit der Vergabekontrollbehörden

VergaberechtGerhard Prünster (Glosse)ZVB 2006/17ZVB 2006, 55 - 61 Heft 2 v. 1.2.2006

Zusammenfassung: Der VfGH nimmt zur Bestimmung der behördlichen Nachprüfungskompetenz bezüglich eines Vergabeverfahrens Stellung und betont die Irrelevanz der Bezeichnung als öffentlicher Auftraggeber.

Rechtsgrundlagen: § 20 Z 4 BVergG 2002; § 162 Abs 2 BVergG 2002; § 135 Abs 2 BVergG 2002; Art 14b B-VG

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