Zusammenfassung: Der Autor beleuchtet die neugestaltete Vergabekontrolle durch das BVA neu aus Perspektive eines Auftraggebers und übt Kritik an der Begründung bei der Genehmigung einstweiliger Verfügungen. Weiters nimmt er zur Rechtsverbindlichkeit von ÖNORMEN Stellung und kritisiert die fallweise Überbetonung von Einzelfällen.
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