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Maßnahmen zur Terrorbekämpfung als besonderes öffentliches Interesse

VergaberechtMichael Etlinger (Glosse)ZVB 2006/7ZVB 2006, 22 - 23 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Das öffentliche Interesse am Lebens- und Gesundheitsschutz hat Vorrang vor dem Interesse an der Auftragsvergabe an den Bestbieter und am Primärrechtsschutz.

Rechtsgrundlagen: § 171 Abs 3 BVergG 2002

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