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Ausscheiden elektronisch eingereichter Angebote ohne sichere elektronische Signatur

VergaberechtReinhard Grasböck (Glosse)ZVB 2006/6ZVB 2006, 20 - 22 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Die Nichtverwendung einer sicheren elektronischen Signatur bei der Übersendung eines elektronischen Angebots schließt einen Zuschlag aus.

Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 2 BVergG 2002; § 22 Abs 6 BVergG 2002; § 174 Abs 1 Z 2 BVergG 2002

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