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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2006/98ZVB-LSK 2006, 340 Heft 12 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Durch die Aussetzung der Zuschlagsentscheidung verliert diese zwischenzeitig ihre Gültigkeit; der Lauf der Stillhaltefrist wird gehemmt.

Rechtsgrundlagen: § 329 Abs 2 BVergG 2006

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