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Ersatz der Pauschalgebühren nach Zurückziehung des Nachprüfungsantrags

VergaberechtJulia Stiefelmeyer (Glosse)ZVB 2006/94ZVB 2006, 346 - 349 Heft 12 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Auch bei nur teilweiser Klaglosstellung während des anhängigen Nachprüfungsverfahrens bzw teilweisem Obsiegen (in concreto: Zurücknahme des Nachprüfungsantrags) kann der Auftraggeber einen Ersatzanspruch bezüglich der entrichteten Pauschalgebühren geltend machen.

Rechtsgrundlagen: § 319 Abs 2 Z 1 BVergG 2006; § 318 BVergG 2006

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