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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/88ZVB-LSK 2005, 234 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Nach der Zurückweisung des Nachprüfungsantrags wegen der Überschreitung der Präklusivfrist des § 169 BVergG kann auch ein Feststellungsantrag nicht mehr geltend gemacht werden.

Rechtsgrundlagen: § 162 Abs 2 BVergG 2002; § 162 Abs 3 BVergG 2002; § 168 Abs 3 BVergG 2002; § 169 BVergG 2002

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