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ZVB-Leitsatzkartei

VergaberechtZVB-LSK 2005/86ZVB-LSK 2005, 234 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Ein Zuschlag, der trotz der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ausgesprochenen Untersagung der Zuschlagserteilung erteilt wurde, entfaltet keine Rechtsgültigkeit; eine Aussetzung der Zuschlagsentscheidung ist nicht notwendig.

Rechtsgrundlagen: § 100 Abs 1 BVergG 2002; § 100 Abs 2 BVergG 2002; § 171 Abs 1 BVergG 2002; § 171 Abs 7 BVergG 2002

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